Dr. Jörg Scheinfeld

  

„Beschneidungserlaubnis und Verfassungsrecht“, Dr. Jörg Scheinfeld, Dozent für Straf- und Medizinstrafrecht Universität Mainz

 

Das geltende Recht erlaubt mit dem neuen § 1631d BGB Eltern und anderen Personensorgeberechtigten, rechtswirksam in die Beschneidung eines minderjährigen Jungen einzuwilligen. Einige Autoren und Bundesrichter bewerten die Vorschrift als verfassungswidrig, andere bejahen die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Früher oder später wird diese Problematik dem Bundesverfassungsrecht zur Entscheidung vorliegen. Deshalb ist es schon jetzt von praktischem Interesse, wie die verfassungsrechtliche Bewertung in Karlsruhe wohl ausfallen wird. Der Vortrag legt dar, welche Grundrechte des Kindes von dem Eingriff, von der Einwilligung und von der gesetzlichen Gestattung betroffen sind und in welchem Verhältnis sie zu den einschlägigen Rechten der Eltern stehen, also zum Religionsgrundrecht und zum Erziehungsgrundrecht. Am Ende dieser Analyse wird dann die Frage beantwortet, ob der Gesetzgeber seinen Beurteilungsspielraum eingehalten oder überschritten hat.